Plastiksteuer

Auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen und Einwegartikel soll in Zukunft eine Steuer erhoben werden. Die Abgabe beträgt dabei 0,80 € pro Kilogramm und die Höhe des Abgabe-Aufkommens wird von der europäischen Verpackungsrichtlinie geregelt.

In diesem Zusammenhang wird die Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungen definiert, als die Differenz zwischen dem Gewicht der angefallenen Kunststoffverpackungen in einem Jahr und der im selben Jahr recycelten Menge.

Ausnahmen würde es diesbezüglich eventuell bei biologisch abbaubaren und/oder recycelten Kunstoffen, Lebensmittelverpackungen und kleineren Unternehmen geben.

Festgelegt wurde die Plastiksteuer im Jahr 2024 und sie wird Januar 2025 in Kraft treten.

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