Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeit bedeutet, verantwortungsbewusst und Ressourcen schonend zu wirtschaften:

Es darf nur so viel verbraucht werden, wie auf natürliche Weise nachproduziert werden kann.

Wir sichern Ihren Weg hin zu einer nachhaltigeren Zukunft unter Einbeziehung aller ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte Ihres Unternehmens.

Wir bauen Ihre Nachhaltigkeitsstrategie anhand aller regulatorischen Anforderungen auf und beziehen auch zukünftige Anforderungen mit ein. Um die für Ihr Unternehmen wesentlichen Punkte zu identifizieren, führen wir eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch.

Wir gehen Schritt für Schritt sowohl transitorische als auch physische Risiken und die damit verbundenen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen durch, um ein optimales Ziel zu erreichen.

Gemäß unserer Werte bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung an und unterstützen Sie bei den einzelnen Kernelementen des Nachhaltigkeitsmanagement, wie zum Beispiel Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltmanagement (ISO 14001), Risikomanagement (ISO 31000), IT-Systeme, Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit.

So unterstützen wir Sie:
  • Durchführung von Quick Checks
  • Durchführung einer GAP-Analyse
  • Vorträge, Schulungen und Workshops zum Thema Nachhaltigkeit
  • Integration des Nachhaltigkeitsmanagement in bereits bestehende Managementsysteme
Quick Check

Mit unserem Quick Check führen wir mit Ihnen eine erste Bestandsaufnahme über alle Anforderungen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements durch. Unter Einbeziehung von gezielt geführten Interviews ermitteln wir für Sie einen ersten Status-quo-Bericht und bieten Ihnen Empfehlungen für Ihr weiteres Vorgehen. Somit schaffen wir für Sie einen ersten Überblick über alle Anforderungen, die Ihr Unternehmen betreffen und wo Ihr Unternehmen bereits im Bezug zur Nachhaltigkeit steht.

Welche Auswirkungen hat Ihr Unternehmen auf die Umwelt?
z.B. CO₂-Emissionen, Klimawandel, Ressourcen, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft

Welche Auswirkungen hat die Umwelt auf Ihr Unternehmen?
z.B. finanzielle Risiken, Mitarbeiter, interne Prozesse, Arbeitsplätze, Kunden

Die Gesetzlichen Vorgaben

Wir entwickeln Ihre Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung aller für Sie relevanten gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Standards.

Gemeinsam gehen wir mit Ihnen die marktspezifische Regulatorik durch, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in allen Bereichen der Nachhaltigkeit bestens aufgestellt ist und zukünftige Auflagen proaktiv erfüllt.

Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD)

Die CSRD erweitert die bisher bestehende NFRD (Non-Financial Reporting Directive), von der bereits einige Unternehmen betroffen sind. Sie zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen innerhalb der EU unter Einbeziehung der damit verbundenen Risiken zu bewerten. Sie verpflichtet die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsthemen offen zu legen und transparent zu werden. Dazu gehören neben Umweltthemen auch Sozial- und Geschäftsführungsthemen (ESG-Kriterien).

EU-Taxonomie Verordnung

Die EU-Taxonomie ist ein EU-weit gültiges Klassifizierungssystem, welches die Rahmenbedingungen und Regulatorik hin zu einer grünen Wirtschaft schafft. Sie soll dazu beitragen, Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu fördern, um die Ziele des European Green Deals zu erreichen.

Deutsches Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz, oder auch bekannt als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), verpflichtet Unternehmen ab 1000 Beschäftigten der Verantwortung, unter der Achtung der international anerkannten Menschenrechte, nachzukommen.

Die Unternehmen tragen dabei nicht nur die Verantwortung für ihren eigenen Geschäftsbereich, sondern auch für ihre Zulieferer und Vertragspartner.

Durch die Festlegung von Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen sollen neben dem Unternehmen auch die Konsumenten und alle Beteiligten in der Lieferkette profitieren. Darüber hinaus gewährleistet das Gesetz gegenüber dem Verbraucher Sicherheit und verpflichtet das Unternehmen regelmäßig über das Lieferkettenmanagement Berichte zu verfassen.

Ökodesign-Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung erweitert die bisherige Ökodesign-Richtlinie und vergrößert das Anwendungsgebiet auf fast alle Produkte, mit einigen Ausnahmen zum Beispiel im Bereich der Verteidigung.

Sie zielt darauf ab, Produkte ressourcensparend und gleichzeitig auch recyclebar, reparierbar und langlebig herzustellen und weist so den Weg hin zur Kreislaufwirtschaft. Die Verordnung umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Produktes und prüft dessen ökologische Mindestanforderungen. Der Informationsfluss gegenüber des Verbrauchers soll weiterhin über die Energieverbrauchskennzeichnung erfolgen und wird um ein Ökodesign-Label ergänzt. Sie tritt im Juli 2025 in Kraft.

Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz stellt die Basis der nationalen Klimapolitik in Deutschland dar.

Es beinhaltet gesetzlich verbindliche Klimaziele, welche anhand gesetzter Standards einzuhalten sind. Zudem sind konkrete Maßnahmen benannt, die im Rahmen des Klimaschutzprogrammes den Gesamtplan der Bundesregierung aufführen.

Sie zielen darauf ab, den Gesamtausstoß an Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2045 hin zu einer Treibhausgasneutralität stark zu reduzieren.

Alleine bis 2030 sollen die Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 % verringert werden.

Reformierte Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

Die EPBD ist eine Vorgabe von Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie betrifft alle Wohn- und Nichtwohngebäude und gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU.

Mit den Energy Performance Certificates (EPCs) soll in diesem Zusammenhang die Performance von Gebäuden schriftlich festgehalten und aufgenommen werden. Einhergehend mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien setzt die Richtlinie einen Ausstieg der Förderung von Öl- und Gasheizungen ab 2025 fest. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gebäuden mit religiösen Zwecken oder historischem Wert.

Klimaschutzverträge

Klimaschutzverträge sind Verpflichtungen seitens des Staats und sollen in der Zukunft dazu dienen, energieintensive Unternehmen zu unterstützen und eine Hilfestellung bei der Transformation zu leisten, indem sie Risiken abfedern und mit Geldern Absicherung schaffen.

Die Voraussetzung dafür ist, dass diese Unternehmen in klimafreundliche Produkte investieren.

Die Einführung soll voraussichtlich in 2025 geschehen.

Plastiksteuer

Auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen und Einwegartikel soll in Zukunft eine Steuer erhoben werden.

Die Abgabe beträgt dabei 0,80 € pro Kilogramm und die Höhe des Abgabe-Aufkommens wird von der europäischen Verpackungsrichtlinie geregelt.

Festgelegt wurde die Plastiksteuer im Jahr 2024 und sie wird Januar 2025 in Kraft treten.

Europäisches Lieferkettengesetz

Die Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gilt für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von 450 Million Euro.

Die Inhalte beziehen sich auf umweltbezogene und menschrechtliche Risiken und geben den Unternehmen vor diesbezüglich Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Darüber hinaus müssen Unternehmen ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit international anerkannten Umweltabkommen und Menschrechten vereinbar machen. Dazu zählt unter anderem das Pariser Klimaabkommen.

In Bezug dessen müssen Unternehmen einen Klimaplan aufstellen und ihre Strategie in Einklang mit dem 1,5°C-Ziel bringen. Die Richtlinie ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten und wird in Deutschland 2025 oder 2026 in nationales Recht überführt.

IT-Systeme
Behalten Sie den Überblick

Mit unseren Software-Werkzeugen behalten Sie jederzeit einen Überblick über alle Daten und Fortschritte Ihres Unternehmens hin zu einer grünen Zukunft.

Darüber hinaus können Sie diesbezüglich alle Risiken Ihrer relevanten Geschäftsprozesse identifizieren, analysieren, bewerten und behandeln

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