Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD)

Die CSRD ist seit 2024 verpflichtend für alle Unternehmen von öffentlichen Interesse, welche bislang schon von der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) betroffen sind. Dazu zählen neben Kreditinstituten und Versicherungen auch große, börsenorientierte Konzerne ab 1000 Beschäftigten.

Ab 2027 gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für alle anderen bilanzrechtlichen und haftungsbeschränkten Unternehmen. Unternehmen sind verpflichtet, sofern sie insgesamt zwei der drei Höchstwerte überschreiten:

  • > 1000 Beschäftigte
  • > 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr
  • > 25 Mio. Bilanzsumme pro Jahr

Zur Identifikation, über welche Punkte aus den drei Themengebieten berichtet werden muss, werden im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse die für das Unternehmen spezifischen als wesentlich eingestuften Punkte identifiziert. Diese sind in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt, welche die CSRD konkretisieren.

Um zu identifizieren, welche der Standards bei Ihrem Unternehmen als spezifisch wesentlich eingestuft werden, führen wir mit Ihnen nach dem Leitfaden der ERFRAG eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch. Damit garantieren wir Ihnen, dass sie sich ausschließlich auf die Punkte fokussieren können, die für Ihr Unternehmen und Ihre Stakeholder wesentlich sind.

Die kleinerern und mittleren kapitalmarktorientierten Unternehmen (KMUs) sind zunächst nicht von der Berichterstattung betroffen. CSRD verpflichtete Unternehmen dürfen diesbezüglich im Sinne der eigenen Berichterstattung keine Dokumentation oder Informationen von den KMUs einfordern. Es ist jedoch seitens der EU-Kommision geplant einen freiwilligen KMU-Standard, als deligierten Rechtsakt einzuführen, sodass kleinere Unternehmen die Möglichkeit haben im Sinne der Wertschöpfungskette zu berichten.

 

Folgende European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind im Bezug zu der CSRD benannt:

Governance (Unternehmensführung)

  • G1 Geschäftsführung & interne Prozesse

Social (Soziales)

  • S1 eigene Belegschaft
  • S2 Arbeiter in der Wertschöpfungskette
  • S3 betroffene Gemeinschaften
  • S4 Konsumenten, Endnutzer

Environment (Umwelt)

  • E1 Klimaschutz (inklusive Treibhausgasbericht)
  • E2 Umweltverschmutzung
  • E3 Wasser- und Meeresressourcenschutz
  • E4 Biodiversität und Ökosysteme
  • E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
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